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Grundlagen

Der Faktor Mensch ist das zentrale Element in jedem Hygienekonzept

Aus diesem Grund sind in § 4 der neuen Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV vom 08.08.2007 Lebensmittelhygieneschulungen nach VO (EG) Nr. 852/2004 zwingend vorgeschrieben für alle Personen die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
(Ausgenommen sind Personen mit entsprechender Fachausbildung)

 

VO (EG) Nr. 852/2004

  • Die Sicherheit der Lebensmittel muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion, gewährleistet sein.
  • Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, haben ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit zu halten und müssen angemessene, saubere Kleidung und erfoderlichenfalls Schutzkleidung tragen.

Infektionsschutzgesetz

  • Regelt die gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln auf Gesetzesebene.