|
Aus diesem Grund sind in § 4 der neuen Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV vom 08.08.2007 Lebensmittelhygieneschulungen nach VO (EG) Nr. 852/2004 zwingend vorgeschrieben für alle Personen die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. (Ausgenommen sind Personen mit entsprechender Fachausbildung)
- Die Sicherheit der Lebensmittel muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion, gewährleistet sein.
- Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, haben ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit zu halten und müssen angemessene, saubere Kleidung und erfoderlichenfalls Schutzkleidung tragen.
- Regelt die gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln auf Gesetzesebene.
|