|
Unsere Hygieneschulungen sind empfehlenswert für alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen!
In § 43 des Infektionsschutzgesetzes werden Belehrungen für Personen, die gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen vorgeschrieben.
Nach einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt müssen regelmäßige Wiederholungsbelehrungen zum Thema Infektionsschutz und Hygiene durchgeführt werden. Verantwortlich dafür ist der Arbeitgeber.
Folgende Branchen bzw. Betriebe sind im IfSG erwähnt:
- Fleisch, Geflügel und Erzeugnisse daraus
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- Eiprodukte
- Säuglings- und Kleinkindnahrung
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaise, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
- Küchen und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
Falls Sie sich nicht ganz sicher sind ob Sie oder Ihre Mitarbeiter gesetzlich zu Hygieneschulungen verpflichtet sind, so wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Kontrollbehörde.
Freiburg Stadt:
Veterinärbehörde Stadt Freiburg Basler Straße 2 79100 Freiburg
Freiburg Land:
Gesundheitsamt Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald Sautierstraße 28/30 79104 Freiburg
Oder fragen Sie bei uns an: Kontakt
|