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Zielgruppe

für unsere Lebensmittehygieneschulungen

Unsere Hygieneschulungen sind empfehlenswert für alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen!

 

In § 43 des Infektionsschutzgesetzes werden Belehrungen für Personen, die gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen vorgeschrieben.

Nach einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt müssen regelmäßige Wiederholungsbelehrungen zum Thema Infektionsschutz und Hygiene durchgeführt werden. Verantwortlich dafür ist der Arbeitgeber.

Folgende Branchen bzw. Betriebe sind im IfSG erwähnt:

  1. Fleisch, Geflügel und Erzeugnisse daraus
  2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  4. Eiprodukte
  5. Säuglings- und Kleinkindnahrung
  6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaise, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  9. Küchen und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung

Ist für mich eine Hygieneschulung gesetzlich vorgeschrieben?

Falls Sie sich nicht ganz sicher sind ob Sie oder Ihre Mitarbeiter gesetzlich zu Hygieneschulungen verpflichtet sind, so wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige  Kontrollbehörde.

 

Freiburg Stadt:

Veterinärbehörde
Stadt Freiburg
Basler Straße 2
79100 Freiburg


Freiburg Land:

Gesundheitsamt
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald
Sautierstraße 28/30
79104 Freiburg


Oder fragen Sie bei uns an: Kontakt

Hygieneschulungen für

  • Kitas
  • Schulen
  • Kantinen
  • Krankenhäuser
  • Altersheime
  • Caterings
  • Metzgereien
  • Bäckereien
  • Eisdielen
  • Cafés
  • Hotels
  • Gaststätten
  • Fastfood-Betriebe
  • Imbiss-Stuben
  • Vereine